Freunderlwirtschaft oder Handschlagqualität?

Der Vorfall rund um die Nutzung eines Gemeindegrundstücks durch ein Gemeinderatsmitglied wirft zahlreiche Fragen auf. In zwei Beschlüssen einer der letzten Gemeinderatssitzung 2024 wurde eine Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans für eine 93 m² Teilfläche eines Grundstückes beschlossen. Es wurde von „Freiland“ in „Bauland Wohngebiet“ umgewidmet. Das Grundstück befindet sich laut Grundbuch im Eigentum der Gemeinde Oetz, wird jedoch seit 2021 teilweise von Gemeinderatsmitglied Roland Haslwanter genutzt – ohne eine eingetragene Dienstbarkeit oder rechtlich klare Genehmigung.
Die Fakten: Nutzung ohne klare rechtliche Absicherung
Auf dem Grundstück wurde eine Mauer errichtet und eine asphaltierte Fläche geschaffen, die als Zufahrt für das Haus der Wohnsitzliegenschaft von Roland Haslwanter dient. Das Problem: Weder liegt eine Genehmigung der Baubehörde vor, noch gibt es eine Eintragung im Grundbuch, die eine Dienstbarkeit oder ein Abkommen über die Nutzung des Gemeindegrundes regelt. Dies widerspricht gängigen baurechtlichen Praktiken. Normalerweise wird in solchen Fällen entweder ein „Superädifikat“ (Bauten auf fremden Grund) oder ein vertragliches Abkommen mit dem Eigentümer abgeschlossen. Diese Verhältnisse müssten dann auch im Grundbuch vermerkt sein.
Als die Thematik in der Gemeinderatssitzung angesprochen wurde, rechtfertigte Bürgermeister Falkner die Vorgänge mit „Handschlagqualität“. Dieses Argument weckt Zweifel, da es von üblichen Verwaltungsprozessen abweicht und eine unprofessionelle Herangehensweise an offizielle Amtsgeschäfte andeutet.
Rückblick: Bereits 2023 wurde auf den Missstand hingewiesen
Bereits im September 2023 wurde eine Anfrage der „Oetzer Zukunft“ im Gemeinderat eingebracht, die auf diesen Sachverhalt aufmerksam machte. Damals räumte der Bürgermeister ein, dass Haslwanter das Grundstück ohne eine eingetragene Dienstbarkeit nutzt. Er erklärte dies mit einem angeblichen Tauschgeschäft aus dem Jahr 2021, bei dem die Gemeinde im Gegenzug ein Durchgangsrecht beim Habicher Hof erhalten habe. Auffällig ist, dass die Regelung nicht im Grundbuch festgehalten wurde. Der Bürgermeister argumentierte, dass man auf andere Grundstückseigentümer gewartet habe, die von ähnlichen Grundbucheintragungen betroffen seien.
Ein Jahr später scheint sich die Situation geändert zu haben. Laut Bürgermeister sind nun keine weiteren Grundstückseigentümer betroffen, und so wurde die Fläche, die Haslwanter nutzt, zur Umwidmung in „Bauland Wohngebiet“ vorgeschlagen. Alle Gemeinderäte der Bürgermeisterliste stimmten dieser Entscheidung zu, nur die der Oetzer Zukunft waren dagegen.
Das fragwürdige Tauschgeschäft in Habichen
Ein besonderes Augenmerk verdient das sogenannte Tauschgeschäft, das im Herbst 2021 beschlossen wurde. Unter dem Tagesordnungspunkt 6 wurde damals ein Tausch und Verkauf diverser Teilflächen beschlossen. Roland Haslwanter erhielt für die Einräumung eines Durchgangsrechts vor dem Habicher Hof 4050 Euro von der Gemeinde zugesichert. Dabei handelt es sich um das seit alters her bekannte „Milchsteigle“, einen Weg, den die Bewohner von Habichen seit jeher nutzen.

Hier stellt sich die Frage, warum für ein bestehendes und bekanntes Durchgangsrecht eine Zahlung geleistet werden musste. Dienstbarkeiten, wie etwa jenes des „Milchsteigles“ werden im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) definiert und über diese Gesetzeslage geregelt. Wir finden es wäre unnötig gewesen, für ein seit jeher bestehendes Recht eine zusätzliche finanzielle Gegenleistung zu erbringen. Dies nährt den Verdacht, dass hier intransparent gehandelt wurde.
Ebenfalls in der Gemeinderatssitzung im Jahr 2021 wurde beschlossen, dass die Wohnsitzliegenschaft Haslwanter um 93 m² aus dem Gemeindegrundstück für lediglich 18.600 Euro erweitert werden könne. Dieser Preis liegt nach Ansicht mehrerer Gemeinderatsmitglieder deutlich unter dem üblichen Verkehrswert für Grundstücke in dieser Lage, was weitere Fragen aufwirft.
Bei der Gemeinderatssitzung vom September 2024 musste der Bürgermeister mittlerweile Einräumen, dass es kein Tauschgeschäft gegeben hat und auch nicht geben wird. Durch das urgieren der Oetzer Zukunft ist jetzt klargeworden, dass es sich ausschließlich um Kaufabwicklungen handelt.
Ein Grundstück wird entwertet
Das betroffene Gemeindegrundstück, auf dem sich die Mauer und die Zufahrt Haslwanter befinden, war ursprünglich etwa 17 Meter breit, wird jetzt auf 14 Meter Breite verkleinert. Dies hat zur Folge, dass das Grundstück, welches zuvor unserer Ansicht bebaubar war, nun durch die Reduzierung der Breite nicht mehr bebaubar und somit entwertet wird.
Der Bürgermeister argumentierte, dass die Gemeinde durch diese Verkleinerung von der Verpflichtung entbunden sei, die Böschung des Baches zu pflegen, und dass der Zaun bei der privaten Zufahrt zur Wohnsitzliegenschaft von Roland Haslwanter verhindert das Kinder von der Mauer in den Weiher fallen können.
Diese Argumentation greift jedoch zu kurz. Die Gemeinde verliert durch die Entwertung des Grundstücks an Potenzial, während Roland Haslwanter profitiert. Dies wirft die Frage auf, ob hier zugunsten eines Gemeinderatsmitglieds nachlässig gehandelt wurde.