Darf in Oetz jeder Investor bauen, wie er will?

Um Investorenprojekte zu verhindern, fordert die Oetzer Zukunft Änderungen bei den örtlichen Baugesetzen – doch der Bürgermeister und seine Gemeinderäte blockieren unsere Anträge!
Die Bürgermeisterliste stimmt nicht nur gegen unsere Initiativen, um Investoren fernzuhalten, sondern lehnt auch kritische Diskussionen im Gemeinderat über „fragwürdige Bauprojekte“ ab.
Neufassung der Siedlungsentwicklung
Fortschritt oder Entmündigung des Gemeinderats?
In der Gemeinderatssitzung vom Dezember 2023 wurde die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzept beschlossen. Dabei ging es besonders um den Verordnungstext im Absatz für die Siedlungsentwicklung im Dorf. Laut Sachverhaltsdarstellung (s. GR-Protokoll) war der alte Verordnungstext nicht mehr zeitgemäß und ohne dabei ins Detail zu gehen, verursachte dieser angeblich für die Bauwerber „unnötige Kosten“ und eine „sehr lange Verfahrensdauer“.
Um bei diesem „Problem“ den Bauwerbern entgegenzukommen, wurde extra dafür der Absatz für die Siedlungsentwicklung neu erfasst. In der Neufassung geht es hauptsächlich um neue Regelungen, die festlegen, wann die Erlassung eines Bebauungsplans erforderlich oder unter bestimmten Voraussetzungen zu prüfen ist. Zusätzlich gibt es aber auch komplett neue Vorschriften, die „großzügig“ festlegen, wann eine Baubewilligung erteilt werden kann, bei der die Erlassung eines Bebauungsplans nicht mehr notwendig ist. Für den Erlass eines Bebauungsplans ist ein Beschluss des Gemeinderats notwendig, der dabei auch als Kontrollorgan fungiert.
Seit diesem mehrheitlichen Beschluss ist der Gemeinderat, leicht zynisch betrachtet, bei Bauangelegenheiten regelrecht stark „entlastet“. Lediglich ein paar Umwidmungen, kleinere Bauvorhaben und Großprojekte, bei denen ein Bebauungsplan zwingend erforderlich ist, müssen noch im Gemeinderat behandelt werden. Eine zusätzliche „Erleichterung“ dabei ist, dass seit der konstituierenden Sitzung die Gemeinde keinen Bau- und Raumordnungsauschuss benötigt, der zwar Standard in anderen Gemeinden ist, aber dadurch benötigt der Gemeinderat auch viel weniger oder gar keine Informationen für die geplanten Bauprojekte in der Gemeinde.
Mit Hilfe des Siedlungsentwicklungsabsatzes vom örtlichen Raumordnungskonzept, alte als auch neue Fassung, konnten zum Beispiel folgende Bauprojekte direkt von der örtl. Baubehörde genehmigt werden, bei denen die Einbindung des Gemeinderats überhaupt nicht mehr notwendig war:
- Abriss und Neubau des Alpenhotels sowie Abriss des alten und denkmalgeschützten Gemeindeamts,
- eine luxuriöse Wohnanlage im Griesfeldweg sowie
- ein großer Wendekreis in Piburg (für die „Verkehrsentlastung“), direkt bei der alten Blasiuskapelle.
Ein klarer Vorteil bei der Neufassung des Siedlungsentwicklungsabsatzes ist, dass es dem Gemeinderat als Kontrollorgan, regelrecht sehr viel „Arbeit“ abnimmt, da bei vielen Bauprojekten der Bürgermeister und das Bauamt nun ganz allein diese Arbeit übernehmen. Ein weiterer Vorteil für den Bürgermeister ist, man erspart sich sämtliche Diskussionen und Fragestellungen mit den Gemeinderäten – „Frieden pur, allein, im kleinen Kämmerlein“.
Ob dies letztendlich der Demokratie dienlich ist, muss jeder für sich selbst beurteilen.