Bauprojekte anders denken, weg mit den Hinterzimmern, endlich mehr Fairness

Bürgermeister von Kitzbühel legt den Finger in eine offene Wunde!
Der Vorstoß von Klaus Winkler (20 Jahre ÖVP-Bürgermeister der Bezirkshauptstadt Kitzbühel) sorgt für Diskussionen in Tirol und berührt die Kernkompetenzen der Gemeinden.
Winkler regt an:
„In Wahrheit gehört die Baukompetenz vom Bürgermeister weg zur Bezirkshauptmannschaft.“
In Tirol sind die Gemeinden eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigenen Zuständigkeiten. Die Bauagenden sind auf Gemeindeebene organisiert, was bedeutet, dass die Gemeinden und in erster Linie die Bürgermeister für Bauangelegenheiten zuständig sind. Dies ermöglicht einerseits eine dezentralisierte Entscheidungsstruktur, welche oftmals effizient sein kann.
Zu viel Entscheidungskompetenz in einer Hand?
Dem Bürgermeisteramt fällt ein hohes Maß an Autorität in Bauangelegenheiten zu, denn hier geht es auch um sehr viel Geld. Diese Aufgaben werden nicht jedes Mal mit der angebrachten Integrität ausgeführt. Das kann zu einer Disbalance bei Baugenehmigungen führen, und dass nicht alle Antragsteller gleich behandelt werden. Viele Bauwerber im Dorf haben hier ihre ganz persönlichen Erfahrungen gemacht.
In einer der vorletzten Oetzer Gemeinderatssitzungen wurde von der Oetzer Bürgermeisterliste noch zusätzlich gegen die Stimmen der Opposition beschlossen, dass viele Bauprojekte ohne Gemeinderatsbeschluss einfach von der Baubehörde genehmigt werden können. Das bedeutet, dass Bgm. Falkner mit dem Bauamtsleiter viele Entscheidungen alleine treffen kann, ohne den Gemeinderat und damit die Öffentlichkeit miteinbeziehen zu müssen.
Mehr „Checks and Balances“ in Bayern
In Bayern, wo die Verwaltungsstruktur anders organisiert ist, sind die Landkreisämter die Bauaufsichtsbehörde, was bedeutet, dass der Zuständigkeitsbereich der Bürgermeister hier deutlich eingeschränkter ist. Im Gegensatz zu Tirol, wo die Gemeinden mehr Autonomie in Bauangelegenheiten haben, obliegt die Kompetenz auf der nächst höheren Verwaltungsebene. Das Landratsamt entscheidet über die Erteilung von Baugenehmigungen und überprüft die Vorschriften.
Die Gemeinden in Bayern sind aber wie in Tirol auch für die Bauleitplanung in ihrem Gebiet verantwortlich. Dazu gehören der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan ebenso können die Gemeinden darüber hinaus örtliche Bauvorschriften erlassen, wie etwa zusätzliche Anforderungen oder Einschränkungen für Bauvorhaben.
Ein Reformprozess ist notwendig
In erster Linie sollen die zuständigen Ämter effizient und ausgewogen die Bauvorschriften umsetzen und rasch und gerecht Bauansuchen bearbeiten. Bürgermeister Winkler hat jedoch auf eine Problematik aufmerksam gemacht, die latent ist und Winkler zeigt auf, dass sicherlich Reformbedarf in Tirol gegeben ist.
Ob jetzt Aufgabenbereiche an die Bezirkshauptmannschaften von den Gemeinden abgegeben werden sollen oder nicht, der Gemeinderat als Genehmigungs- und Kontrollorgan sollte unbedingt gestärkt werden. Bürgermeistern sollte es nicht möglich sein, umfangreiche Bauangelegenheiten ohne Bebaungsplanbeschluss am Gemeinderat vorbei genehmigen zu können. Ebenso sollte es in Gemeinden mit über 1000 Einwohnern verpflichtend einen örtlichen Bauausschuss geben, da dieser zu einer wesentlich transparenteren Information der Gemeinderäte über Bau- und Raumordnungsangelegenheiten beiträgt. Die Landesregierung und der Landtag stehen in der Pflicht, Reformen anzugehen.
